Quarantäne entfällt? Konfusion bei Trägern

Die Amtsärzte der Gesundheitsämter in Berlin haben am Wochenende beschlossen, dass Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten ab sofort nicht mehr in Quarantäne geschickt werden müssen.

Diese Regelung steht im Widerspruch zum Senatsbeschluss vom 18.01. bzw. dem 53. Informationsschreiben des Senats. Hier heißt es: „Als Kontaktperson kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test beendet werden.“

Sofern die Gesundheitsämter auf Grundlage dieses Beschlusses keinen Quarantänebescheid mehr ausstellen, soll Sen BJF direkt kontaktiert werden. Träger können ihr Hausrecht nutzen und auf die Quarantäne zum Schutz der Kinder und Mitarbeitenden bestehen, die Eltern erhalten aber für den Ausfall keinen Quarantäne-Bescheid und somit auch keine Lohnfortzahlung!

Leider wissen wir mittlerweile aus Erfahrung, dass Kontaktpersonen in der Regel auch an Covid-19 erkranken. Deshalb ist es erforderlich, auch die Personen in Quarantäne zu schicken, die „nur“ einen Kontakt hatten, da diese Personen i. d. R. später auch erkranken. Ist mit der Entscheidung der Gesundheitsämter damit der erste Schritt zu Durchseuchung bzw. Herdenimmunität getan?
Wir warten auf eine nachvollziehbare Regelung, die für uns zum Schutz unserer MitarbeiterInnen, der Kinder und auch der Familien auch handhabbar ist!
Auf unsere Anfrage vom 24.01. bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) hin wurde bestätigt, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, die Regelungen des Senats bzw. die aktuellen Verfahrensweisen der Gesundheitsämter in Einklang zu bringen.

Tagesspiegel, 22.01.2022: Keine Quarantäne mehr an Berlins Schulen und Kitas

RBB 24, 23.01.2022: Klare Quarantäne-Regeln für Berliner Kitas und Schulen gesucht