Mehr Chaos geht nicht.

„Das „Test-to-stay“-Verfahren gilt als Regelverfahren ab Montag. Welche Auswirkungen das mit sich bringt erfahren Sie hier.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie twittert am 03.02.2022:
„Das „Test-to-stay“-Verfahren gilt als Regelverfahren ab Montag. Die Einrichtungen sind daher verpflichtet, „Test-to-stay“ umzusetzen. In Einzelfällen können die Amtsärztinnen und Amtsärzte eine Quarantäne festlegen.” Das schreibt die Senatsverwaltung, „um Klarheit zu schaffen, Orientierung zu geben und das immer so schnell es geht“ (54. Trägerinformation).

Nun wissen wir, die Gesundheitsämter schaffen die immense Anzahl an Quarantäne-bescheinigungen nicht mehr auszustellen. Deswegen wurde die Quarantäne kurzerhand eingeschränkt. PCR-Test sind Mangelware, also gelten jetzt die normalen Schnelltests, die bis dahin als unsicher eingeschätzt wurden.

Tweet: „Wird dann auch konsequenterweise die erforderliche Maskenpflicht in Kitas umgesetzt? Sowohl für Personal als auch für die Kinder? An beidem fehlt es, das RKI bezieht sich jedoch klar darauf: Test-to-Stay geht nur mit Maskenpflicht.”

„`Test-to-Stay‘… ermöglicht es, dass Kinder weiterhin innerhalb ihrer stabilen, festen Betreuungsgruppe am sozialen Geschehen in der Kita teilhaben können.“. Dieses hehre Ziel will Sen BJF mit der Maßnahme erreichen. Besorgte Eltern können aber freiwillig ihr Kind in Quarantäne schicken, das Gesundheitsamt bescheinigt dann die Quarantäne. „Hierfür ist es erforderlich, dass die Kita die betroffenen Kinder schriftlich auflistet und diese Auflistung dem Gesundheitsamt übersendet.“ Der Kita-Träger kümmert sich um genügend Tests, erstellt Listen von Infizierten, Kontaktpersonen, Quarantänefällen, überprüft die Eltern-Tests zu Hause und sorgt für gute Stimmung in den Gruppen, denn Erzieher*innen sind genügend vor Ort.

„Eine Wahlmöglichkeit für Beschäftigte, sich als Kontaktperson in Quarantäne zu begeben, besteht nicht.“ Getreu dem Prinzip ‚was nicht sein kann, das nicht sein darf‘ versucht die Verwaltung jetzt die Lage in den Griff zu bekommen. Erzieher*innen können nicht für Quarantäne optieren, sie können sich aber krankschreiben lassen und damit eine Gruppenschließung herbeiführen, denn Personalwechsel in Gruppen ist generell untersagt.

„Vor zwei Tagen haben wir darauf hingewiesen, dass die Kitas kurz vor dem Kollaps stehen und die Erzieher*innen am Rande ihrer Leistungsgrenzen sind. Der logistische Testaufwand ist zu groß, immer mehr Kitas müssen geschlossen werden. Doch anstatt sich mit allen Beteiligten zusammenzusetzen und funktionierende Lösungen zu erarbeiten, werden die Kitas mit dem Test-to-Stay-Verfahren abermals überrumpelt“, „kritisierte die Vorsitzende der GEW BERLIN”.

Laut 54. Trägerinformation hat sich SenBJF mit „der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung und den Vertretungen der Amtsärztinnen und Amtsärzte beraten.“ Abschließend heißt es aber: „Wir … hoffen zugleich, dass dieses mit den Beteiligten abgestimmte Schreiben Ihnen nunmehr eine hinreichende Handlungssicherheit zur Aufrechterhaltung des Kitabetriebs unter diesen neuen Rahmenbedingungen gibt.” Zu den „Beteiligten“ gehören wohl nicht Kita-Träger und -Beschäftigte, mit ihnen wurde jedenfalls nicht gesprochen. Unserer Erfahrung nach führen positive Kinder in der Gruppe in aller Regel zu weiteren Infektionsfällen, deswegen schicken wir die Gruppe in Quarantäne. Wenn die Gesundheitsämter mit den notwendigen Bescheinigungen nicht mehr hinterherkommen, müssten sie z.B. von Kita-Trägern ausgestellt werden – das ist weniger Arbeit als die ständigen überflüssigen Meldungen von Testergebnissen, die niemand weiterverwendet. Man könnte auch den Wechsel von Gruppenerzieher*innen ermöglichen, um Kitas offen zu halten. Es gibt einfach zu viele sich teilweise widersprechende Vorschriften. Im Ziel sind wir uns einig, Kinder brauchen die Kita und Beschäftigte brauchen Vertrauen in die notwendigen Maßnahmen. Lasst uns einfach künftig mit allen Beteiligten reden, um praxistaugliche Regelungen zu finden.