Quarantäne gibt es nicht

Wir haben beim Gesundheitsamt nachgefragt und verschiedene Aussagen erhalten.

Der zuständige Staatssekretär Aziz Bozkurt hat per Twitter am 05.02.2022 auf die Stellungnahme der Kita-Stimme.berlin reagiert:

„Verstehe Hinweise von ErzieherInnen, dass sie gerne im Rahmen von Test-to-stay selbst entscheiden wollen würden, ob Sie nach einem COVID-Fall zu Hause bleiben. Das haben wir tatsächlich bewusst nicht so machen können. (1/3)
1. Bei Interessenkonflikten überwiegt der Blick der Kinder. 2. Hätten wir da ermöglicht, dann hätten wir die Entscheidung für oder gegen Test-to-stay komplett an die Träger delegieren müssen. D.h. Wir hätten Konflikte schön an die Eltern und Kitas delegiert. Bequem für uns. (2/3)“

- Danke dafür, so kommen wir ins Gespräch!

Grundsätzlich ist es eine gute Entscheidung, die Regelungen des SenBJF in ihrer Konsequenz selber tragen zu wollen. Bislang mussten die Kita-Träger dafür einstehen, was bei etlichen sich widersprechenden Anordnungen zu großer Belastung der Kita-Träger führte. Dummerweise läuft es auch diesmal so, denn die Regelungen zur Quarantäne werden schlicht nicht umgesetzt:

„Elterninformationen vom 07.02.2022: Als Eltern können Sie sich in dieser Situation entscheiden, ihre Kinder, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person in der Kita hatten, trotzdem nicht in der Einrichtung betreuen zu lassen. Die Quarantäne wird für diese Fälle wie bisher vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen und bescheinigt. Für Nachfragen im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.“

Genau das haben wir heute getan und erhielten vom Gesundheitsamt Pankow die Information: es werden generell keine Quarantänebescheinigungen ausgestellt. Verwirrende Aussagen sind bei den Gesundheitsämtern auch innerhalb eines Bezirkes möglich. Eine Aussage aus Hellersdorf Marzahn: „wenn mehrere Kinder einer Gruppe positiv sind, dann Quarantäne!“ Eine andere Aussage: „nein, generell keine Quarantäne“. Alles innerhalb des gleichen Tages, im gleichen Bezirk. „Gemäß 4. InfSchMVO kann das zuständige Gesundheitsamt auch immer abweichende Einzelanordnungen treffen.“, so die Elterninformationen des SenBJF.

Damit sind die Träger wieder in der Rolle, die vermieden werden sollte. Wir müssen Eltern und Belegschaft beruhigen, ohne die damit einher gehenden finanziellen Probleme regeln zu können. Bitte, liebe Senatsverwaltung, übernehmen Sie und klären, warum Amtsärzte und Gesundheitsämter diese Alleingänge machen.