Klage gegen ungleiche Zahlung der Hauptstadtzulage eingereicht

PRESSEMITTEILUNG:
Das Trägerbündnis Kita-Stimme.berlin finanziert eine gerichtliche Prüfung der aktuellen Regelung. Am Montag, 28. März 2022 hat der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord eine Klage gegen die Ungleichbehandlung bei der Hauptstadtzulage eingereicht. Unterstützt wird er dabei von rund 30 Trägern im Bündnis Kita-Stimme.berlin.

150 Euro extra pro Monat – darüber freuen sich die Beschäftigten der öffentlichen Kitas in Berlin seit rund anderthalb Jahren. Mit dieser sogenannten Hauptstadtzulage sollen die gestiegenen Lebenserhaltungskosten in der Stadt kompensiert werden. Mitarbeitende bei freien Kita-Trägern gehen hier leider leer aus. Dagegen hat der Evangelische Kirchenverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord heute Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Kosten für den Rechtstreit werden vom überverbandlichen Trägerbündnis Kita-Stimme.berlin solidarisch finanziert. „Es kann nicht sein, dass unsere Mitarbeitenden zu Kita-Fachkräften zweiter Klasse degradiert werden“, sagt Kathrin Janert, die Vorständin des klagenden Kita-Trägers. „Sie leisten die gleiche, wertvolle Arbeit für die Kinder und Familien in der Stadt wie die Beschäftigten der öffentlichen Kitas. Dass ihr Einsatz mitten in der Corona-Pandemie auf diese Art negiert wird, empfinden wir als fundamentale Ungerechtigkeit. Deshalb haben wir geklagt.“

Mehre Kita-Betreiber aus dem Aktionsbündnis Kita-Stimme.berlin haben sich bereit erklärt, die Klage solidarisch zu finanzieren. Denn für viele von ihnen ist die ungleiche Gewährung der Hauptstadtzulage zu einem faustdicken Problem geworden: Seitdem es in den öffentlichen Kitas monatlich 150 Euro zusätzlich gibt, fällt es den freien Trägern in der Stadt deutlich schweres, geeignetes Personal zu finden. Da sie einen Teil der Kosten, die beim Betrieb ihrer Kitas anfallen selbst tragen müssen, können sie den Betrag auch nicht aus eigener Tasche zahlen. Die Klage könnte dafür sorgen, dass bald wieder gleiche Bedingungen in allen Kitas der Stadt herrschen – und gleiche Arbeit für Kinder und Familien auch gleich bezahlt wird.

Statements freier Kita-Träger zur Klage gegen die Hauptstadtzulage:

„Formal sind die freien Kita-Träger den öffentlichen Trägern gleichgestellt – im SGB VIII sind sogar ausdrücklich Prinzipien wie Vielfalt, partnerschaftliche Zusammenarbeit, das Wahlrecht der Eltern und eine plurale Angebotsstruktur verankert. Gleichwohl gestaltet sich die Realität für die freien Träger in Berlin erheblich schwieriger: Ihre Benachteiligung reicht von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils über die fehlende Refinanzierung von Praktikantenstellen bis hin zur Verweigerung der Hauptstadtzulage. Wir unterstützen die Klage als einen wichtigen Schritt auf dem Weg wieder hin zu einer Gleichbehandlung von freien und öffentlichen Trägern.“
Wolfgang Freier, Geschäftsführer Gemeinnützige BOOT GmbH

„Die Klage bietet die Chance, eine der größten Ungerechtigkeiten in der Berliner Kita-Landschaft endlich zu beseitigen. Ob in der Politik, in der Verwaltung oder unter Kita-Fachleuten: Ich kenne niemanden, der die aktuelle Regelung zur Hauptstadtzulage gerecht findet. Deshalb ist es traurig, dass sich jetzt ein Gericht damit beschäftigen muss. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass für alle Kita-Fachkräfte in Berlin die gleichen Rahmenbedingungen gelten.“
Stefan Spieker, Geschäftsführer FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH

„Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung: Das fordern wir freien Kita-Träger seit Jahren. Das Land Berlin hält jedoch an der Ungleichbehandlung bei der Bezahlung der pädagogischen Fachkräfte gegenüber den Eigenbetrieben fest. Um ein deutliches Zeichen zu setzen, beteiligen wir uns als Unionhilfswerk an der Klage gegen die Hauptstadtzulage, die Mitarbeiter*innen freier Kitaträger nicht erhalten.“
Kathrin Weidemeier, Geschäftsführerin Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH