Aktuelle Entwicklung zur Hauptstadtzulage

Mit Blick auf die Verhandlungsergebnisse des TV-L gibt es wohl eine faustdicke Überraschung: Aus unserer Sicht muss die Hauptstadtzulage dem Einigungspapier zufolge ab dem 1.10.2023 für alle Kita-Träger refinanziert werden. Das ergibt sich aus dem Automatismus in § 8 RVTag und aus Abschnitt VI des Einigungspapiers: „Die vom Land Berlin bislang außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage an Beschäftigte und auszubildende Personen (vergleiche Rundschreiben IV Nr. 75/2020 der Senatsverwaltung der Finanzen vom 9. September 2020) wird von der TdL und den Gewerkschaften tarifiert.“

Die RVTag sagt folgendes aus:
„1. Die für den maßgeblichen Zeitraum vereinbarten Tarifergebnisse des Landes Berlin werden in ihren jeweils zutreffenden Teilen auf die Personalkosten für das Fachpersonal in Kindertagesstätten (inkl. Leitungsanteil und kindbezogene Personalzuschläge)angewandt.“

Und im Folgeabsatz:
„Unverzüglich nach Vorliegen des Tarifergebnisses legen die Vertragspartner gemeinsam fest, wie die Tarifergebnisse auf diese Vereinbarung angewandt werden. Die Festlegung soll spätestens innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Bei der Prüfung gelten folgende Grundsätze: Maßgeblich für die Bewertung sind die Tarifergebnisse für die Entgeltgruppen, in denen Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen beschäftigt sind. Die einzelnen Bestandteile(inkl. Sonder- und Einmalzahlungen sowie Laufzeiten) sind so zu bewerten und zusammenzufassen, dass eine prozentuale Steigerungsrate gebildet wird, um die die jeweils aktuellen Personal-Basiswerte im Kostenblatt gesteigert werden. Veränderungen in der Arbeitszeit werden durch Neuberechnung der Richtwerte nach Anlage 7 berücksichtigt.“

Beide Dokumente sind für weitere Informationen angehängt:

Hier geht es zur RV-Tag-Lesefassung

Hier geht es zum TV-L Einigungspapier.