Im März letzten Jahres hat der Evangelische Kirchenverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord mit Unterstützung von Kita-Stimme.berlin gegen die aktuelle Regelung zur Hauptstadtzulage geklagt. Jetzt hat der Träger in einer Veranstaltung darüber informiert, warum die Klage abgewiesen wurde.
150 Euro extra pro Monat – aber nur für die Beschäftigten der landeseigenen Kitas. Mitarbeitende bei freien Trägern gehen bei der Hauptstadtzulage seit Jahren leer aus. Der Missmut in der Berliner Kita-Landschaft über diese Regelung ist groß. Dennoch ist eine entsprechende Klage des Evangelischen Kirchenverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord jetzt gescheitert. Mehrere Träger aus unserem Bündnis hatten diesen Rechtsstreit solidarisch finanziert – Hintergründe zur Klage finden Sie hier.
Die Gründe für die Klageabweisung hat der Rechtsanwalt Dr. Christoph Baum diese Woche auf einer Informationsveranstaltung erläutert, zu der der klagende Träger geladen hatte. Ziel war es, den Erkenntnisgewinn aus der Urteilsbegründung mit den anwesenden Gästen zu teilen. Anwesend waren Vertreter und Vertreterinnen aus der der LIGA Berlin und aus weiteren Verbänden, DKV und VKMK, sowie engagierte Kita-Träger.
Die Klageabweisung stützt sich auf drei Pfeiler:
Erstens reicht es nach Ansicht des Gerichts nicht aus, das Land Berlin einseitig zur Anpassung des RV-Tag zu verpflichten – die Zahlung der Hauptstadtzulage für alle Träger müsste hier nämlich erst noch aufgenommen werden. Nötig sei vielmehr ein Einvernehmen aller an der Aushandlung dieses Vertrags beteiligten Parteien. Falls einzelne Träger also künftig einmal ähnliche Klageverfahren anstreben, genügt es womöglich nicht, die Klage nur an das Land Berlin zu richten – denn der vorliegenden Argumentation des Gerichts zufolge müssten dann alle Verhandlungspartner einbezogen werden.
Zweitens weißt die Kammer darauf hin, dass sich auch aus dem Gleichbehandlungsgebot öffentlicher und freier Träger nach dem SGB VIII kein Anspruch auf die Zulage ableiten lässt. Dem Gericht zufolge ist es nicht ersichtlich, dass freie Träger den Einrichtungsbetrieb nicht auch ohne diese Leistung aufrecht erhalten können. Auch die Trägervielfalt ist demnach hierdurch nicht gefährdet. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass die öffentlichen Träger in Berlin nur rund 18 Prozent der Berliner Kita-Fachkräfte beschäftigen – eine Zulage von 150 Euro pro Monat falle so nicht wesentlich ins Gewicht und verschaffe auch keinen großen Vorteil bei der Personalgewinnung.
Drittens sieht das Gericht auch keinen Anspruch auf die Gewährung der Hauptstadtzulage, wenn man das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus dem Grundgesetz zugrunde legt. Da in der RV-Tag die Finanzierung der öffentlichen und der freien Träger bestimmt wird, gelten innerhalb dieses Regelwerks für alle dieselben Bedingungen. Die Zahlung der Hauptstadtzulage an die öffentlichen Träger wird außerhalb des RV-Tags geregelt. Auch wenn das Land Berlin die letztgenannte Regelung allein verantwortet, so werden die Kostenpauschalen im RV-Tag dennoch gemeinsam mit Partnern verhandelt. Und selbst wenn das Gericht hier eine Ungleichbehandlung sehen würde, käme es dennoch zu dem Schluss, dass die Gewährung der Zulage ausschließlich für Landesbeschäftigte gerechtfertigt ist. Denn mit der Steigerung der Attraktivität bei der Personalgewinnung liege ein hinreichend sachbezogener Grund vor.
„Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist“, sagt Kathrin Janert, die Vorständin des Evangelischen Kirchenverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord. „Dennoch respektieren wir die Entscheidung natürlich – auch wenn sie eine schlechte Nachricht für die gesamte Berliner Kita-Landschaft ist.“
Was können wir aus dem Urteil für die Zukunft lernen?
Wir werden weiter für gute Rahmenbedingungen für den Kita-Betrieb in der Hauptstadt eintreten. Eine Klage ist immer nur das letzte Mittel, um auf Missstände hinzuweisen. Besser ist, sich frühzeitig mit allen zu verständigen und gemeinsam die Krise zu meistern.