Überblick über den Tarifabschluss für die Beschäftigten bei den Bundesländern (Tarifergebnis TV-L) vom 9. Dezember 2023

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind am 09.12.2023 beendet worden. Es wurde ein Tarifergebnis erzielt, das sich in erster Linie an das Ergebnis aus dem öffentlichen Dienst im Frühjahr 2023 orientiert. Hier finden Sie eine Zusammenfassung (Quellen: GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und öffentlichen-dienst.de)

Inflationsprämie Alle Beschäftigten erhalten eine einmalige Inflationsprämie, die noch im Dezember 2023 ausbezahlt werden soll. Mehrere Bundesländer haben jedoch schon angekündigt, dass sich die Auszahlung „aus technischen Gründen“ bis März oder sogar April 2024 verzögern kann.
  • Schnellstmöglich: 1.800 Euro einmalige Inflationsprämie, steuer- und abgabenfrei.
  • Januar bis Oktober 2024: 120 Euro monatliche Inflationsprämie, steuer- und abgabenfrei. Die Inflationsprämien wirken sich aber nicht auf die Tabellenwerte aus.
Dauerhafte Lohnerhöhung in den Entgelttabellen Die Gewerkschaften haben zudem eine dauerhaft wirkende starke Lohnerhöhung durchsetzen können:
  • Alle Gehälter werden zum 1. November 2024 um 200 Euro (Sockelbetrag) erhöht (Erhöhung der Tabellenwerte).
  • Ab dem 1. Februar 2025 steigen die Gehälter um weitere 5,5 Prozent.
  • Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

Monatliche SuE-Zulage in den Stadtstaaten
Den Gewerkschaften ist es gelungen, für die Beschäftigten in den Städten Berlin, Hamburg und Bremen ab dem 1. Januar 2024 eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro oder 180 Euro analog zum kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst zu vereinbaren:

130,00 Euro erhalten folgende Kolleginnen und Kollegen:
  • Leitungen von Kitas mit weniger als 40 Plätzen
  • Ständige Vertretungen von Leitungen von Kitas mit mindestens 40 Plätzen
  • Heilpädagog*innen / Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagog*innen / Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiter*innen; Sozialpädagog*innen / Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst / Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpfleger*innen / Kinderpfleger*innen / Kinderpfleger*innen mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten
  • Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Heilerzieher*innen
  • Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Heilerzieher*innen
  • Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Heilerzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
  • Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens acht Beschäftigte der EG 8a
  • Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Heilerzieher*innen mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte der EG 8b

180,00 Euro erhalten diese Kolleginnen und Kollegen:
• Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Heilpädagog*innen

Azubis und Praktikant:innen
Die Auszubildenden sowie Praktikant*innen im Anerkennungsjahr (TVA-L BBiG bzw. TV Prakt-L) profitieren ebenfalls vom Tarifabschluss. Sie erhalten die einmalige Inflationsprämie zum schnellstmöglichen Zeitpunkt in Höhe von 1000 Euro. Die monatliche Inflationsprämie von Januar bis Oktober 2024 beträgt 50 Euro. Die Auszahlung in den Monaten Januar bis März erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Ab dem 1. November 2024 werden die Gehälter um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Außerdem vereinbarten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass alle Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Note „Befriedigend“ abschließen, unbefristet übernommen werden. Ansonsten erfolgt eine auf 12 Monate befristete Übernahme.

Hauptstadtzulage
Für die Stadtstaaten Hamburg und Bremen wurden außerdem sogenannte Öffnungsklauseln für landesbezogene Regelungen über weitere Zulagen vereinbart. Ob und in welchem Umfang diese Möglichkeit genutzt wird, müssen die Tarifparteien im jeweiligen Bundesland in gesonderten Verhandlungen klären. Für Berlin soll die bislang außertariflich gezahlte sogenannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro für die angestellten Kolleg*innen in den Tarifvertrag aufgenommen werden.

Umsetzung/ Geltungsdauer
  • Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 19. Januar 2024. Nach Ablauf der Erklärungsfrist beginnen die Redaktionsverhandlungen. Darin stimmen Gewerkschaften und Arbeitgeber den genauen Wortlaut der Änderungstarifverträge ab.
  • Die Laufzeit der Entgelttabellen endet am 31. Oktober 2025. Bis zu diesem Datum können die Entgelttabellen nicht gekündigt und es herrscht Friedenspflicht. Das heißt es darf nicht für weitere Lohnerhöhungen gestreikt werden.
  • Ab dem 1. November 2025 steht die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder an. Dann verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber wieder über eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder.

Mehr dazu siehe nachfolgend:
Hier geht es zur Quelle GEW
Hier geht es zur Quelle oeffentlichen-dienst.de

Tarifverhandlungen abgeschlossen – und nun?

Die Tarifverhandlungen sind abgeschlossen. Nun wird sich zeigen, wie sich das Ergebnis für die Mitarbeitenden in den Kitas umsetzen lassen wird. Dazu bleibt u.a. abzuwarten, ob die Inflationsprämie refinanziert wird, ob die Hauptstadtzulage für alle Träger tatsächlich kommt etc. Wir sind gespannt!