Sanierung von Kita-Objekten im Landeseigentum ermöglichen

Sowohl freie Träger als auch die Eigenbetriebe nutzen Kita-Gebäude, die im Eigentum und damit auch in der Verantwortung des Landes Berlin oder der Bezirke stehen. Für diese Einrichtungen, die teilweise einen jahrzehntelangen Sanierungsstau aufweisen, müssen Sanierungsmittel bereitgestellt werden, um Plätze zu erhalten und im Sinne des Klimaschutzes energetische Sanierungen zu ermöglichen. Hierfür sollen gleiche Rahmenbedingungen für alle Träger gelten.

Die Nutzungsverträge für freie Kita-Träger haben eine kurze Laufzeit mit einer langen Bearbeitungszeit

27.07.2021
Um die Jahrtausendwende herum wurden Kitas (Gebäude und Freiflächen) per Nutzungsvertrag an freie Träger und an die Eigenbetriebe übertragen. Die Verträge für die freien Träger beliefen sich auf Laufzeiten von zehn Jahren. Nach deren Ablauf bestand die Option der jährlichen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Damals wohl noch mit der Überlegung, dass verwaltungstechnische Abläufe zu einer leichten Verzögerung der Ausstellung der Anschlussverträge führen könnten. Allen Gebäuden und Freiflächen war gemein, dass sie in einem desolaten Zustand übergeben wurden. Es galt einen über Jahrzehnte gewachsenen Sanierungsstau abzubauen. Zu jener Zeit war Berlin arm aber sexy, die Übertragung von Kitas in die freie Trägerschaft war somit eine willkommene Option. Seinerzeit versprach man sich von diesem Schritt jährliche Einsparungen von rund 290 Mio. DM. In den folgenden Jahrzehnten haben sich alle neuen Kita-Betreiber um den schrittweisen Abbau der baulichen Altschulden bemüht. Zu jener Zeit lag der Eigenanteil der Träger noch bei sieben Prozent und Fördermittel waren ein rares Gut. Die Sorge, inwieweit die freien Träger trotz des hohen Eigenanteils die Sanierungen stemmen können, schien im Land außer den Trägern selbst niemanden so recht zu belasten.
Nach Ablauf der zehnjährigen Übertragung obliegt es den Bezirken, die Folgeverträge zu aktualisieren. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede. Den einen war völlig klar, dass größere Investitionen nur möglich sind, wenn die Vertragslaufzeit deutlich verlängert wird. Ob Fördermittel des Landes, des Bundes oder ein Bankkredit – ein Zehn-Jahres-Vertrag reicht dazu nicht aus. Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg oder Tempelhof-Schöneberg haben in kürzester Zeit neue Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 25 Jahren ermöglicht. Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf oder Pankow benötigen für eine abschließende Beurteilung länger, als die ursprüngliche Laufzeit der Verträge war. 2008 sind unsere Zehn-Jahres-Verträge in Marzahn-Hellersdorf ausgelaufen. 2019 (!) wurden einige Verträge aktualisiert. Andere stehen noch immer aus. In Pankow zieht sich der Prozess seit 2014. Ein neuer Vertrag liegt uns immer noch nicht vor, aber er wurde zu mindestens angekündigt. In beiden Bezirken hat man sich immerhin nach hartem Ringen entschlossen, nur Verträge mit einer Laufzeit von zehn Jahren abzuschließen.
Nun erklären sich für uns die doch etwas längeren Bearbeitungszeiten nicht allein aus verwaltungstechnischen Erfordernissen. Hier scheinen auch harte Gewissenskämpfe oder sogar Unsicherheiten eine Rolle gespielt zu haben. Einem freien Träger eine Kita länger als zehn Jahre anzuvertrauen, muss man offenbar sehr genau abwägen. 20 Jahre gute Zusammenarbeit beschleunigen den Prozess jedenfalls nicht.
Natürlich wäre es hilfreich, wenn die Grundstücke, die sich im Besitz des Landes Berlin befinden, auf der Basis eines landesweit einheitlichen Vertrages und einer vergleichbaren Laufzeit übertragen würden. Zumal ja die im Land selbst vergebenen Fördermittel auch eine 20 bzw. 25-jährige Laufzeit voraussetzen. Worin der Vorteil dieser bezirklichen Variationen liegen soll, erschließt sich uns Betroffenen nicht.

Wolfgang Freier, Gemeinnützige BOOT GmbH

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