Einheitliche Finanzierung für alle Kita-Träger

Für die Finanzierung der Kitas von freien Trägern und denen der Eigenbetriebe des Landes Berlin müssen dieselben Regeln gelten. Diese müssen die im Betrieb anfallenden Personal- und Sachkosten auch tatsächlich abbilden.

Hauptstadtzulage – gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Dazu gehört ausdrücklich auch die Möglichkeit von außertariflichen Sonderzuwendungen wie der sogenannten Hauptstadtzulage. Die Begründung für diese Zulage von 150 Euro pro Monat ist nachvollziehbar: In Berlin leiden insbesondere Beschäftigte in den sozialen Berufen an Kostensteigerungen und Mieterhöhungen. Leider erhalten aktuell aber nur Beschäftigte in den Kita-Eigenbetrieben diesen Mehrbetrag. Eine Kompensierung wie die Hauptstadtzulage muss aber an alle Beschäftigten in den betroffenen Berufsfeldern gezahlt werden – oder durch eine gesonderte Absenkung der Eigenanteile für alle Träger ermöglicht werden.

Brennpunktzulage – besser in Personalausbau investieren

Die „Brennpunktzulage“ sieht vor, Kita-Beschäftigten bis 2023 eine Gehaltszulage von 300 Euro zu zahlen, um ihren Einsatz in Einrichtungen in sozial benachteiligten Gebieten zu honorieren und so mehr Personal zu gewinnen. Jedoch führen eine Menge Faktoren dazu, dass diese Zulage ihren Zweck verfehlt: Der Fachkräftemangel ist ein berlinweites Problem und beschränkt sich nicht auf bestimmte Gegenden. Einige Tarifverträge lassen gar keine Sonderzahlungen zu, so dass nicht alle Träger die Möglichkeit ergreifen können Zulagen zu zahlen. Nach dem Auslaufen der befristeten Zulagenzahlung sind die Herausforderungen im Arbeitsalltag noch immer die gleichen. Trägerinterne Wechsel der Einrichtungen, z.B. für Vertretungs-situationen, zwischen Gebieten mit und ohne Brennpunktzulage führt zu ungleicher Bezahlung innerhalb der Belegschaft. Auch für Fachkräfte in anderen Vierteln ist dieses Gehaltsgefälle nicht nachvollziehbar, denn ihr Arbeitsalltag ist nicht zwingend weniger herausfordernd als der ihrer Kolleg*innen in sogenannten Brennpunkten. Darüber hinaus führt die Sonderzahlung des Kita-Personals zu keinen Verbesserungen für die Kinder in den betreffenden Gebieten. Eine Vielzahl der Träger im Bündnis Kita-Stimme.berlin hätte es darum bevorzugt, die Mittel direkt an die Einrichtungen zu verteilen, um den Personalschlüssel und Stellenanteile in der Sozialarbeit zu erhöhen, um so den besonderen Bedarfen der Kinder gerechter werden zu können.

Den Landesrahmenvertrag (RV-Tag) fair verhandeln

Das SGB VIII fordert in §4, dass die öffentliche Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten soll. Sie hat dabei die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten. Die Verhandlungsverläufe und Verhandlungsergebnisse seit 2020 lösen die Sorge aus, dass der öffentliche Träger – vertreten durch die Finanzverwaltung – dieses Kooperationsgebot nicht beachtet und immer mehr auf Druck und Verhandlungszwänge setzt. Das hat im letzten Jahr gleich zu Beginn der Pandemie zu Unverständnis und Irritation auf Seiten der Träger geführt. Die RV-Tag als Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Kita-Trägern definiert die Rahmenbedingungen, unter denen die freie Jugendhilfe die staatlichen Pflichtaufgaben stellvertretend für das Land ausführen kann. Aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung ist es unabdingbar, dass sich die Vertragsparteien bei der künftigen Gestaltung an die rechtlichen Grundlagen halten und Umgehungstatbestände nicht zulassen. Diese Situation mussten die Träger aber leider bei der Rückzahlung eines sogenannten „Solidarbeitrags“ zu Beginn der Pandemie bitter erleben. Und ähnliches droht bei der Verweigerung einer Refinanzierung der „Hauptstadtzulage“.

Vollständige Refinanzierung von Kitas in Berlin

Die Herausforderungen in der Corona-Pandemie sind erheblich – für alle Berliner Kitas. Die Kita- Träger in der Hauptstadt legen Wert darauf, dass die Grundlagen für ihre tägliche Arbeit angemessen finanziert werden. Das gilt sowohl für den Bereich der Sachkosten, die seit Jahren unterfinanziert sind, als auch für gute und vor allem berlinweit verlässliche Rahmenbedingungen für das Personal und die Möglichkeit einer angemessenen tariflichen Entlohnung. Hier ist eine Anpassung notwendig, die zeitnah erfolgen muss.
Beispielhaft soll an dieser Stelle Erwähnung finden, dass das Land Berlin einen eigenen Landesmindestlohn zum Mai 2020 in Kraft gesetzt hat, der von allen Berliner Kitas auch angewendet wird. Auch wenn dies nur wenige Beschäftigte – in der Regel Wirtschaftskräfte, Praktikanten und Aushilfen – betrifft, wird bis heute für die dafür anfallenden zusätzlichen Kosten keine zusätzliche Refinanzierung geleistet. Hier steht die derzeitige Koalition im Wort. Es ist und bleibt eine Tatsache, dass die Träger nach wie vor einen sogenannten „Eigenanteil“ zur Finanzierung der von ihnen geleisteten öffentlichen Pflichtaufgabe mitbringen müssen. Die Möglichkeiten zur Erbringung der Eigenanteile werden immer weiter eingeschränkt, insbesondere im Bereich von Spenden und durch das Verbot von Zuzahlungsleistungen. Die Einschränkung der Elternzuzahlung war nach der Abschaffung der Elternbeiträge richtig und konsequent. Der notwendige letzte Schritt wurde allerdings nicht getan: die Abschaffung der Eigenanteile an der Finanzierung durch die Träger.