Auszubildende erst nach anderthalb Jahren in den Personalschlüssel einrechnen

Die Berliner Kita-Träger haben in den letzten Jahren in einer großen gemeinschaftlichen Leistung die von ihnen angebotenen Ausbildungsplätze verdoppelt, insbesondere durch den Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung. Durch verschiedene Bildungs- und Rahmenpläne werden die Studierenden unterschiedlich auf ihren Einsatz in der Praxis vorbereitet. Um eine Vernetzung/Kooperation der Lernorte Praxis und Schule zu ermöglichen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen.

Die Ausbildung in der Praxis braucht zusätzliche Zeitressourcen, stattdessen werden die Zeiten der Auszubildenden auf den Personalschlüssel angerechnet. Die Kitas der freien Träger verstehen sich als Ausbildungsorte zukünftiger pädagogischer Fachkräfte. Es bedarf jedoch eines Ausbildungssystems, welches zielführend für die Entwicklung und Förderung der Auszubildenden ist. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen Studierende in der berufsbegleitenden Ausbildung in den ersten anderthalb Jahren nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Ausbildung bedeutet zunächst eine Mehrbelastung für das Kita-Team, und das muss Berücksichtigung finden. Die Betreffenden fehlen im Team an Schultagen und verdienen eine intensive Betreuung durch erfahrene Kollegen. Auch wenn mit der späteren Einrechnung in den Personalschlüssel eine kurzfristige finanzielle Mehrbelastung für das Land verbunden wäre – die Ausbildungskapazitäten in den Einrichtungen würden merklich erhöht. Wir begrüßen den Vorschlag der Finanzverwaltung, Praktikantinnen und Praktikanten eine Aufwandsentschädigung im Zeitraum ihrer Praktika zu gewähren.Weiterhin ist eine angemessene Vergütung für Auszubildende zu finanzieren, sobald eine Anrechnung auf den Personalschlüssel endlich entfällt. Das im Januar gestartete Pilotprojekt sollte in jedem Falle auf alle Träger ausgeweitet werden und der dafür derzeit praktizierte Finanzierungsweg auch für alle Kita-Träger zur Verfügung gestellt werden.